Oktober 2019 Neuigkeiten
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Oktober 2019
Willkommen
Wir begrüßen den Oktober mit einer neuen TLD-Einführung und spannenden Domain-Promos für eine Vielzahl von TLDs. Erfahren Sie außerdem alles über Domains in unseren neuesten Blog-Posts, in denen wir unter anderem mit Daniel Negari von .XYZ sprechen.
Viel Spaß mit unserem Newsletter.
Abschaltung von Legacy DNS am 15. Oktober 2019
Bitte beachten Sie, dass wir die Unterstützung von älteren DNS-Zonen am 15. Oktober 2019 einstellen:
  • Interne Legacy-DNS-Zonen werden am 15. Oktober 2019 automatisch in Basic-DNS umgewandelt.
  • Externe Legacy-DNS-Zonen werden am 15. Oktober 2019 nicht mehr aufgelistet. Sie haben zwei (2) Wochen Zeit, um die DNS-Zone auf Premium-DNS zu aktualisieren, um die DNS-Zone wiederherzustellen. Alle DNS-Zonen, die am 29. Oktober 2019 nicht auf Premium-DNS aktualisiert werden, werden gelöscht.
Melden Sie sich in Ihrem Control Panel an, wählen Sie DNS Zonen und anschließend Legacy- DNS -Zonen aus, um eine aktuelle Liste Ihrer Legacy DNS-Zonen zu sehen. Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an [email protected].

Neue TLD-Einführung
.MADRID Neue TLD
.MADRID ist eine Domain-Erweiterung, die eine globale Option für Institutionen, Unternehmen und Marken bietet, die in Madrid ansässig sind. .MADRID hilft Ihnen, Ihr Markenimage regional zu verbessern und fördert die Kommunikation innerhalb der Community.
Launch Schedule
Sunrise: 20. September 2019 - 3. Oktober 2019 - nur für Markeninhaber mit einer TMCH-validierten Marke (SMD-Datei erforderlich)
Landrush: 20. September 2019 - 3. Oktober 2019 - für Registranten ohne Vorrangsrechte
Allgemeine Verfügbarkeit: 10. Oktober 2019
Die Launch-Kategorien Sunrise und Landrush sind gleichzeitig verfügbar. Die Zuweisung der Anfragen erfolgt gemäß ihrer Prioritätshierarchie, wenn beide Launch-Kategorien beendet sind. Die Priorität geht von Sunrise zu Landrush. Die Angabe des Verwendungszwecks des Domainnamens ist für alle Phasen erforderlich.
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Alle Termine zu den neuesten TLD-Einführungen finden Sie im HEXONET Kalender
Promotions
 
.DESIGN, .INK, .WIKI - Promo JETZT VERFÜGBAR!
  • Promo Ende: 31. Dezember 2019 10:00 UTC
  • Promo Preise in allen Preisklassen: 13.69* (netto: 11.50) USD/Domain/Jahr
  • Promo gilt für neue 1-Jahresregistrierungen
  • Gilt nicht für Transfers und Verlängerungen
  • Gilt nicht für Premium Domains

 
DONUTS PROMO
Donuts bietet Ihnen eine Promo auf einer Vielzahl seiner TLDs an. Die Promos werden in sieben (7) Hauptgruppen eingeteilt.
  • Promo Start: 1. Oktober 2019 um 10:00 UTC
  • Promo Ende: 31. Dezember 2019 um 10:00 UTC
  • Promo gilt für neue 1-Jahresregistrierungen
  • Mehrjährige Registrierungen sind möglich, jedoch gilt der Aktionspreis nur für das erste Jahr
  • Gilt nicht für Transfers und Verlängerungen
 
Gruppe A:
Promo Preis: 4.64* (netto: 3.90) USD pro Domain/Jahr
  • .AGENCY
  • .EMAIL
  • .INTERNATIONAL
  • .LIFE
  • .LIVE
  • .NETWORK
  • .RECIPES
  • .RUN
  • .TODAY
  • .WORKS
  • .WORLD
  • .WTF
 
Gruppe B:
Promo Preis: 7.02* (netto: 5.90) USD pro Domain/Jahr
  • .CASH
  • .CODES
  • .COOL
  • .DIGITAL
  • .DOG
  • .EXPERT
  • .FOUNDATION
  • .GURU
  • .SERVICES
  • .SYSTEMS
  • .TEAM
  • .TECHNOLOGY
  • .ZONE
 
Gruppe C:
Promo Preis: 8.21* (netto: 6.90) USD pro Domain/Jahr
  • .BIKE
  • .BOUTIQUE
  • .CENTER
  • .CHEAP
  • .CITY
  • .COACH
  • .COFFEE
  • .CREDIT
  • .DELIVERY
  • .DIRECTORY
  • .ESTATE
  • .EXPRESS
  • .FITNESS
  • .FUND
  • .FYI
  • .GOLD
  • .GOLF
  • .INSTITUTE
  • .IRISH
  • .LTD
  • .MARKETING
  • .MONEY
  • .PHOTOS
  • .PIZZA
  • .PLUS
  • .PRODUCTIONS
  • .PROPERTIES
  • .RENTALS
  • .REPAIR
  • .REPORT
  • .SHOW
  • .SINGLES
  • .SOLUTIONS
  • .SUPPORT
  • .TAXI
  • .TOOLS
  • .TOURS
  • .VIN
  • .WATCH
  • .WINE
 
Gruppe D:
Promo Preis: 10.59* (netto: 8.90) USD pro Domain/Jahr
  • .CAFE
  • .CAPITAL
  • .ENERGY
  • .ENGINEERING
  • .EXCHANGE
  • .FARM
  • .HOUSE
  • .INVESTMENTS
  • .MEDIA
  • .STYLE
  • .TAX
  • .TIPS
  • .VENTURES
 
Gruppe E:
Promo Preis: 14.16* (netto: 11.90) USD pro Domain/Jahr
  • .ACADEMY
  • .ASSOCIATES
  • .BARGAINS
  • .CARE
  • .CHAT
  • .COMPUTER
  • .COUPONS
  • .DIRECT
  • .DOCTOR
  • .ENTERPRISES
  • .EVENTS
  • .FINANCE
  • .FINANCIAL
  • .HAUS
  • .KITCHEN
  • .LAND
  • .LOANS
  • .MBA
  • .PARTNERS
  • .PARTS
  • .RESTAURANT
  • .TOWN
  • .TOYS
  • .TRAINING
 
Gruppe F:
Promo Preis: 30.82* (netto: 25.90) USD pro Domain/Jahr
  • .ACCOUNTANTS
  • .CASINO
  • .DATING
  • .FLIGHTS
  • .SHOES
  • .TRAVEL
 
Gruppe G:
Promo Preis: 47.48* (netto: 39.90) USD pro Domain/Jahr
  • .MOVIE

Sehen Sie sich unsere laufenden Promos an und entdecken Sie über 200 TLDs im Angebot.
Laufende Promos
Registry / Registrar- Mitteilungen
Preiserhöhung DONUTS TLDs
1. Oktober 2019
 
Donuts erhöht am 1. Oktober 2019 die Preise für Standarddomains und für über 200 TLDs in ihrem Portfolio. Wir empfehlen unseren Kunden mit bestehenden Registrierungen eine Verlängerung ihrer Domains vor der Preiserhöhung. Sie können die vollständigen Preisdetails im HEXONET-Control Panel einsehen.

.BUZZ Premium Tarif Update
1. Oktober 2019
 
Die .BUZZ-Registry verschiebt am 1. Oktober 2019 alle verfügbaren (nicht registrierten) Premium-Domains des Premium- Tarifs H in den Premium -Tarif G. Alle .BUZZ Premium-Domains, die zuvor im Premium- Tarif H registriert waren, bleiben im Premium- Tarif H und beeinflussen somit nicht die zukünftigen Verlängerungspreise.

GRS Domains Premium Domain Update
1. Oktober 2019
 
GRS Domains aktualisiert die Liste der Premium-Domains für alle ihre TLDs: .ACCOUNTANT,.BID,.CRICKET,.DATE,.DOWNLOAD,.FAITH,.LOAN,.MEN,.PARTY,. RACING, .REVIEW,.SCIENCE,.STREAM,.TRADE,.WEBCAM und .WIN. Aufgrund der Datenmenge werden für die Bearbeitung ca. 2 Tage pro TLD benötigt, beginnend ab dem 1. Oktober 2019 (alphabetisch). Die Premium-Domains der GRS verlängern sich weiterhin zu Standardpreisen. Es wurden zudem einige Aktualisierungen von Premium-Tarifen vorgenommen. Die Premium-Tarife F und G werden durch niedrigere Tarife Tarif F2 und G2 ersetzt. Sie können auf alle Preisdetails in Ihrem Hexonet-Control Panel zugreifen.
Premium-Tarif F wird zu Tarif F2
  • Reseller Preisklasse: 690.02* (netto: 580.00) zu 541.45* (netto: 455.00) USD/Domain/Jahr
  • Premium Preisklasse: Reduzierung von 672.35* (netto: 565.00) auf 517.65* (netto: 435.00) USD/Domain/Jahr
  • Platinum Preisklasse: Reduzierung von 654.50* (netto: 550.00) auf 481.95* (netto: 405.00) USD/Domain/Jahr
  • Keine Änderungen für Restore Fees
Premium-Tarif G wird zu Tarif G2
  • Reseller Preisklasse: Reduzierung von 309.40* (netto: 260.00) auf 166.60* (netto: 140.00) USD/Domain/Jahr
  • Premium Preisklasse: Reduzierung von 293.93* (netto: 247.00) auf 154.70* (netto: 130.00) USD/Domain/Jahr
  • Platinum Preisklasse: Reduzierung von 277.27* (netto: 233.00) auf 142.80* (netto: 120.00) USD/Domain/Jahr
  • Keine Änderungen für Restore Fees

EU Änderung der Zulassungsbedingungen
19. Oktober 2019
 
Ab dem 19. Oktober 2019 ermöglicht EURid allen EU-Bürgern einen.EU-Domainnamen unabhängig vom Wohnsitz zu registrieren. Es wird jedoch eine Sonderregelung geben, wenn das Vereinigte Königreich am 1. November 2019 keine Einigung erzielt. Weitere Informationen finden Sie hier.

 
Preissenkung .LOVE Premium Domains
29. Oktober 2019
 
Die .LOVE-Registry hat kürzlich eine bevorstehende Preissenkung für mehr als 12.000 seiner Premium-Domains angekündigt.
Hier sind die wichtigsten Details zu den Veränderungen:
  • Vergünstigte Premiumpreise für über 12.000 nicht registrierte.LOVE-Domains.
  • Einschließlich über 2.900 nicht registrierter. LOVE Premiumdomains, die auf Standardpreise reduziert wurden.
  • Der jährliche Verlängerungspreis für ca. 900 derzeit registrierte Premium.LOVE-Namen bleibt davon unberührt (und wird von dieser Preisaktualisierung nicht beeinflusst).

Preiserhöhung .BIZ Domains
1. November 2019
 
Neustar erhöht die Preise für .BIZ Domains am 1. November 2019. Die Preiserhöhung gilt für bestehende Domains, Neuregistrierungen, Verlängerungen und Transfers ab diesem Datum.
  • Reseller Preisklasse: Erhöhung von $17.29* (netto: $14.53) auf $18.66* (netto: $15.68) USD/Domain/Jahr
  • Premium Preisklasse: Erhöhung von $16.10* (netto: $13.53) auf $17.47* (netto: $14.68) USD/Domain/Jahr
  • Platinum Preisklasse: Erhöhung von $14.79* (netto: $12.43) auf $16.16* (netto: $13.58) USD/Domain/Jahr
  • Restore Fee: Keine Änderungen für Restore Preise
Wir empfehlen Kunden mit bestehenden .BIZ- Registrierungen eine Verlängerung vor der Preiserhöhung.

Donuts Premium Preise
5. November 2019
 
Am 5. November 2019 senkt Donuts die Preise für über 1 Million bisher unverkaufte Premium-Domain-Namen. Etwa 250.000 Donuts-Premium-Domains werden preislich sinken und mehr als 840.000 Premium-Domains werden auf den Standardpreis umgestellt. Kunden können den Domainbestand einsehen, indem sie hier klicken.
Timeline:
5. September (17:00 UTC): Kunden können Premium-Domains zum aktuellen Preis registrieren, aber zum günstigeren Preis verlängern.
1.November (17:00 UTC) bis 5. November (17:00 UTC): Während der so genannten Ruhephase werden betroffene Premium-Domains reserviert und nicht zum Kauf angeboten.
5. November (17:00 UTC): Alle betroffenen Domains werden zur Registrierung freigegeben.

Supportzeiten an Feiertagen
 
Unser kanadisches Büro ist am Montag, den 14. Oktober, während unserer regulären Öffnungszeiten zwischen 16:00 UTC und 2:00 UTC, geschlossen. Wir sind am Dienstag, den 15. Oktober 2019 ab 16:00 UTC wieder gewohnt für Sie da. Alle Kundenanfragen werden in diesem Zeitraum von unserem deutschen Büro bearbeitet.
 
Unser deutsches Büro ist am Donnerstag, den 3. Oktober 2019 während unserer regulären Öffnungszeiten zwischen 7:00 UTC und 15:00 UTC, geschlossen. Wir sind am Freitag, den 4. Oktober 2019 ab 7:00 UTC wieder gewohnt für Sie da. Alle Kundenanfragen werden in diesem Zeitraum von unserem kanadischen Büro bearbeitet.

Gastbeitrag des Rechtsanwalts Hagen Hild
Erneute Verhandlung möglich? 23.760 Kilo Limetten Beweis genug: Morrison Supermarkets verliert im Streit um „morrisonsfresh.com“
Im Streit um die Domain „morrisonsfresh.com“ zog der britische Supermarkt-Gigant „Wm Morrison Supermarkets PLC“ den Kürzeren. Beide Parteien trugen stichhaltige Beweise vor, die sich im Ergebnis sogar die Waage hielten. Dass dann freilich nicht auf Übertragung entschieden werden kann ist nur logisch. Weit bemerkenswerter ist jedoch eine im Zuge des Verfahrens vom entscheidenden Mediator angedeutete Möglichkeit: Das zukünftige Verhalten der Parteien könne unter gewissen Voraussetzungen die Grundlage für ein erneutes Übertragungsgesuch sein.
Was ist passiert?
Klägerin war die „Wm Morrison Supermarkets PLC“, ein Supermarkt-Gigant aus dem Vereinigten Königreich mit annährend 500 Filialen. Umgangssprachlich nur „Morrisons“ genannt, firmiert die Klägerin unter dem Namen seit 1961. Mit 110.000 Angestellten und einem jährlichen Umsatz von 17 Milliarden Pfund gehört sie definitiv zu den Schwergewichten der Branche. Zu ihren Gunsten sind mehrere Morrisons-Marken sowohl in Großbritannien, als auch bei der EUIPO eingetragen.
Die Beklagte, „Morrisons Fresh Ltd.“ aus Edinburgh, GB, ist nach eigener Aussage im Großhandel mit Obst und Gemüse tätig und seit Ende 2017 ins Handelsregister eingetragen. Aus dieser Zeit stammt auch die Registrierung der Domain „morrisonsfresh.com“, die nun den Streit zwischen den Parteien ausgelöst hat.
Die Klägerin strengte ein Verfahren vor der WIPO an und machte geltend, Domain und Marke seien identisch, da erstere in letzterer enthalten sei. Der Zusatz „fresh“ (dt. „frisch“) werde gemeinhin mit Obst und Gemüse, was zur Produkpalette der Klägerin gehöre, in Verbindung gebracht. Die Unterscheidung fördernd sei er jedenfalls nicht. Rechte oder berechtigte Interessen an der Nutzung stünden der Beklagten nicht zu, weder bestünde eine Beziehung zwischen den Parteien, noch sei die Beklagte autorisiert worden. Vielmehr zweifle man an der Authentizität des Unternehmens der Gegenseite. Über einen Handelspartner sei man an Emails gelangt, die ein Kaufangebot (bzgl. Limetten) betreffen, das nicht realistisch sein könne. Daraufhin habe man einen Privatdetektiv engagiert, der erfolglos versuchte Bestellungen bei der Gegenseite aufzugeben. Aufgrund dessen gehe man von einer betrügerischen Nutzung der Domain aus und habe sich bereits an die Polizei gewandt. Zudem sei eine Beschwerde vor dem „Company Names Tribunal“ anhängig. Mit der Klage begehre man die Übertragung der in Streit stehenden Domain.
Die Beklagte trat diesem Vortrag entschieden entgegen. Sie stellte dar, dass allein im Vereinigten Königreich mehr als 120 Unternehmen den Namen „Morrisons“ zumindest als Bestandteil ihrer Unternehmensbezeichnung führten. Man sei unter „Morrisons Fresh Ltd“ in das Handelsregister eingetragen, die Wahl der Domain sei nur logisch gewesen; im Übrigen leite man aus besagter Eintragung ein berechtigtes Interesse an der Nutzung der Domain her. Auf der zugehörigen Website habe man zudem einen Disclaimer installiert, der auf die Unabhängigkeit von anderen Unternehmen hinweise. Die Betrugsvorwürfe wurden angefochten und Dokumente bereitgestellt, die größere Limetten-Importe belegen sollten. Die Klägerin versuche nur in Besitz der in Streit stehenden Domain zu gelangen und die Beklagte zu einem Namenswechsel zu bewegen.
Die Entscheidung im UDRP-Verfahren
Im Verfahren vor der WIPO (Case No. D2019-0645) wurde der neuseeländische Mediator Clive Trotman zur Entscheidung berufen. Dieser würdigte die Argumente auf beiden Seiten gleichermaßen und sah sich schlussendlich einer Situation gegenüber, die nach Beweislastgrundsätzen entschieden werden musste.
Trotman hatte bei der ersten Voraussetzung des UDRP-Verfahrens, der Ähnlichkeit von Marke und Domain, keine Probleme. Weil „morrisonsfresh.com“ „MORRISONS“ vollständig enthalte und der Zusatz „fresh“, gerade im Hinblick auf das Warenangebot frischer Lebensmittel, keine Unterscheidungskraft herbeiführe, wurde Identität festgestellt. Wie bereits in früheren Entscheidungen deutlich geworden hatte die TLD „.com“ keinen Einfluss. In diesem Punkt entschied das Panel im Sinne der Klägerin.
Fraglich war nun, ob Rechte oder berechtigte Interessen der Morrisons Fresh Ltd. an der Nutzung bestanden. Der neuseeländische Mediator stellte fest, dass Die Klägerin einen prima facie Beweis erbracht hatte, dass eine Beziehung zwischen den Parteien nicht bestand. Auf der anderen Seite sprach die Eintragung in das Handelsregister für das Vorbringen des Beklagten. Daher ging er im nächsten Schritt auf die Zweifel des Supermarkt-Giganten an der Legitimität des Betriebs der Gegenpartei genauer ein. Diese fußten auf einer Email, in dessen Besitz die Klägerin nach eigener Aussage über einen geschäftlichen Kontakt in Guatemala gekommen war. Die vorgelegte Mail enthielt eine Anfrage bezüglich einer Lieferung von zwei Containerladungen Limetten pro Woche - nach Aussage des Informanten sei dies jedoch unrealistisch, weil es für eine derartige Menge keinen Markt gebe. Vielmehr gehe er davon aus, dass die Bauern vor Ort betrogen werden sollten.
Und auch das Entscheidungspanel kam nicht umhin, einige Ungereimtheiten in der Darstellung des Beklagten festzustellen. Die vorgelegte Email enthielt Schreibfehler und „erfundene“ Wörter, deren wahre Bedeutung erraten werden müsse. Auf seiner Internetpräsenz beschreibe die Beklagte ihr Unternehmen wie folgt: „breite Produktpalette, globales Netzwerk, eine riesige Betriebskapazität und exzellente Abläufe sorgen für eine unangefochtene Wettbewerbsposition“. Zugleich sei eben jene Website jedoch unprofessionell, weil unvollständig. Links seien teilweise nicht klickbar oder inhaltlich falsch - der Reiter „citrus“ führe unter anderem zu Äpfeln, Ananas und Zwiebeln. Dennoch, so Trotman, habe der Beklagte eine Lieferung über die stattliche Menge von 23.760 kg Limetten authentisch dokumentiert und vorgelegt.
Doch der Neuseeländer merkte sodann ganz grundsätzlich an: Je schwerer die Anschuldigungen, desto stichhaltiger müssten die Beweise sein. Den hier vorgeworfenen Betrug habe die Klägerin jedoch nicht beweisen können, die Vorwürfe beruhten allein auf den Vermutungen eines nicht näher benannten Geschäftskontaktes. Der bei der Klägerin liegenden Beweislast wurde jedenfalls nicht Genüge getan. Das zweite Element des UDRP-Verfahrens war damit nicht erfüllt.
Der Vollständigkeit halber wurde auch die Bösgläubigkeit bei Registrierung und Nutzung kurz geprüft. Dabei wurden weder Anhaltspunkte für einen Verkaufsversuch oder die Absicht das Geschäft der Klägerin zu schädigen festgestellt. Da vor dem Hintergrund, dass allein in Großbritannien über 120 Morrisons-Marken eingetragen sind, kein spezifisches Verwechslungsrisiko festgestellt werden konnte, wurde auch das dritte Element abgelehnt. Doch damit war noch nicht Schluss! Direkt im Anschluss verwies Trotman auf Abschnitt 4.18 des „WIPO Overview 3.0“, einer Evaluation aktueller UDRP-Entscheidungspraxis durch die WIPO selbst. Eben jener Abschnitt behandelt die erneute Verhandlung und deren Voraussetzungen bereits entschiedener UDRP-Verfahren. Diese Möglichkeit bestünde unter anderem wenn die Beweisführung der Parteien sich nach Ansicht des Entscheidungspanels die Waage hielte, jedoch zukünftige Verhaltensweisen den Ausschlag in die eine oder andere Richtung geben könnten. Um genau so einen Fall sollte es sich hier handeln, daher erging ein entsprechender Hinweis des Neuseeländers.
Für das hier besprochene Verfahren wurde die Beschwerde jedoch abgelehnt.
Fazit
Im Ergebnis steht eine nicht wirklich überraschende Entscheidung. Wer die UDRP-Entscheidungspraxis und unsere Beiträge verfolgt, der weiß, dass der Erfolg einer Beschwerde in der Regel von stichhaltigen Beweisen abhängt. Bloße Anschuldigungen können hingegen keine Basis für die Übertragung einer Domain bilden.
Hochinteressant dagegen ist sicherlich der Hinweis auf die Möglichkeit einer erneuten Beschwerde der Morrisons Supermarket PLC, denn einen Rechtsbehelf gegen das UDRP-Verfahren erkennt die WIPO zunächst nicht an. Wichtig ist, dass eine erneute Klage mit denselben Parteien auf Übertragung derselben Domain („refile“) nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich ist. Vorliegend wurde der Grundstein bereits in der ersten Entscheidung gelegt, indem der Hinweis erging, dass gerade dieser Sachverhalt für ein „Refiling“ in Betracht käme. Nun ist vor allem abzuwarten, wie das eingangs erwähnte Verfahren vor dem „Company Names Tribunal“ entschieden wird. Doch auch das zukünftige Verhalten der Morrisons Fresh Ltd. könnte neues Licht auf den Sachverhalt werfen – denn Zweifel an deren Vorbringen bestehen weiterhin.
Blog
 
(Nur in Englisch)
 
Daniel Negari Portrait Photo
Read on to learn unique ways you can use your .XYZ domain, insights into nTLDs and SEO and more domain industry tidbits.
 
 
Laptop, notebook, pencil, and glasses
What is a domain name system (DNS) and what is the typical process of the DNS? Learn all this and more in our latest blog post!
 
 
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