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Newsletter Juni 2023

.ASIA Domainnamen für nur 7,00 USD

Im Mai wird das Kulturerbe der Amerikaner asiatischer Abstammung und von den Pazifikinseln gefeiert sowie deren Einfluss auf die Geschichte und die Errungenschaften der Vereinigten Staaten gewürdigt (Asian American Pacific Islander Heritage Month).

Wir bieten Ihnen bis zum 31. Dezember 2023 neue .ASIA 1-Jahresegistrierungen für nur 7,00 USD an (ohne Mehrwertsteuer).

.ASIA Angebot sichern!

Sie sind an einem volumenabhängigen Programm interessiert?
Unser Sales-Team erstellt Ihnen gerne ein individuelles Angebot auf Grundlage Ihrer Anforderungen und Ihres Budgets.

.SHOP Domainnamen für nur 3,00 USD

SHOP ist eine spezialisierte Domain-Endung für E-Commerce-Unternehmen, Existenzgründungen und Online-Shops, unabhängig von ihrer Größe. .SHOP ist eindeutig, zielorientiert und wird überall verstanden, auch in nicht-englischsprachigen Märkten.

Zeigen Sie Ihren Kunden die Vorteile dieser TLD oder sichern Sie sich Ihre eigene .SHOP Domain für Ihr aufstrebendes Online-Geschäft.
1-Jahresregistrierungen sind jetzt für nur 3,00 USD bis zum 31. Juli 2023 erhältlich (ohne Mehrwertsteuer).


.SHOP Preisvorteil nutzen!

Sie möchten weitere Optionen besprechen?
Wenden Sie sich noch heute an unser Sales-Team!


AdultBlock und AdultBlock+ Promotion

AdultBlock Service

Ab heute werden Tausende von .XXX Domains, die bisher nicht registriert werden konnten, durch die Registry freigegeben. Handeln Sie jetzt und verhindern Sie, dass Ihre Marken oder die Ihrer Kunden mit nicht jugendfreien Inhalten in Verbindung gebracht werden.
Wir möchten Sie mit unserer Promotion für die Blockierungsdienste AdultBlock und AdultBlock+ dabei unterstützen!

·         AdultBlock Registrierungen sind für nur 185 USD pro Jahr verfügbar

·         AdultBlock+ Registrierungen sind für nur 375 USD pro Jahr verfügbar


Diese Sonderpreise sind bis zum 31. Juli 2023 (23:59 UTC) gültig.

AdultBlock und AdultBlock+ sind Blockierungsdienste für Markeninhaber, die einen erhöhten Schutz für Marken in den Namensräumen .ADULT, .PORN, .SEX und .XXX bieten. AdultBlock ermöglicht das Blocken von Domainregistrierungen mit exakt übereinstimmenden Begriffen in den vier TLDs. AdultBlock+ bietet einen noch höheren Schutz, da alle Varianten geblockt werden können, die dem markenrechtlich geschützten Begriff zum Verwechseln ähnlich sind, wie
z. B. falsche Schreibweisen.

Der Weiterverkauf von Domainsperrdiensten unterstützt Ihre Kunden beim Markenschutz und ermöglicht Ihnen die Generierung von zusätzlichen Einnahmen. Fragen zur Promotion? Wenden Sie sich an unser Sales-Team.

Alle Produkt-Details finden Sie hier

Wir sind vor Ort: NamesCon Global

NamesCon Global

Treffen Sie uns auf der NamesCon in Austin, Texas - Jetzt registrieren!
Kommen Sie an unserem CentralNic Stand vorbei oder vereinbaren Sie einen Termin, um Ihre Wünsche mit uns zu besprechen.

 

Verpassen Sie nicht die CentralNic Vorträge:

·         The Data Advantage: Leveraging Data and AI to Build and Maintain First-class Reselling Platforms at CentralNic (Mittwoch, 31. Mai, 14:45-15:05) mit Johannes Steck, Head of Reseller & Mirco Pyrtek, Data Engineering Manager

·         Turning Traffic into Profit: Monetizing your Domain Name Portfolio (Donnerstag, 1. Juni, 12:00-12:30) mit Michael Riedl, CEO CentralNic

.HELP Domains jetzt für Backorders verfügbar

Jeden Tag kommen tausende Domains, die nicht verlängert wurden, wieder auf den Markt und können registriert werden. Durch Domain Backorders haben Sie die Möglichkeit, sich einen solchen Domainnamen in dem Augenblick zu sichern, indem er wieder verfügbar wird. HEXONET verfügt über eines der fortschrittlichsten und besten Domain Backorder-Systeme in der Branche.

Unsere neueste Ergänzung zum Portfolio der unterstützten TLDs ist .HELP.

Lesen Sie mehr über Backorders

Preis-Promotions

·         .GAY: 2,75 USD bis 31.5. - Vielfalt und Integration fördern & feiern!

·         .ART: 3,99 USD bis 31.12. - Die kreative TLD wird 6!

·         .LIVE: 5,50 USD bis 31.12. - Präsentieren Sie Ihre Live-Momente

·         .INFO: 5,50 USD bis 31.12. - Die vertrauenswürdige Informationsquelle

·         .PRO: 5,50 USD bis 31.12. - Zeigen Sie Ihr persönliches Fachwissen!

·         .BIO: 8,00 USD bis 31.12. - Kurz, relevant, großartige Möglichkeiten  


Die Sonderangebote gelten nur für neue 1-Jahresregistrierungen von Standard-Domains. Die oben genannten Preise enthalten keine Mehrwertsteuer.

Zu unseren Sonderangeboten

Featured TLD: .TRAVEL

Ob Reiseblogger, Reisebüro oder reiselustige Studierende und Familien - eine .TRAVEL Domain spiegelt Ihre Leidenschaft wider!

Mit .TRAVEL können Sie Ihre Abenteuer präsentieren, Ihre Tipps weitergeben und sich mit anderen Reisenden auf der ganzen Welt vernetzen. Registrieren Sie Ihre .TRAVEL Domain noch heute und beginnen Sie Ihre Reise!

Finden Sie Ihre Wunschdomain


Wenn Sie Unterstützung benötigen oder Fragen zu einem der folgenden Punkte haben, wenden Sie sich bitte an unser Support-Team unter [email protected].

Änderungen an Premiumdomain-Listen

·         .DEALER: Die Registry führt Premiumnamen ein und stellt sie ab dem 30. Mai 2023 (00:00 UTC) zur Registrierung bereit.

·         .WEBSITE, .STORE, .SPACE, .SITE, .ONLINE, .FUN, .HOST, .PRESS: Die Registry reduziert am 6. Juni 2023 (16:00 UTC) die Premiumpreisstufen (Tiers) für verfügbare Premiumdomains. Die Preise für bereits registrierte Premiumdomains sind davon nicht betroffen.

·         .TECH: Die Registry verschiebt am 8. Juni 2023 (16:00 UTC) verfügbare Premiumdomains aus ihren aktuellen Premium-Tiers in günstigere Preisstufen. Die Preise für bereits registrierte Premiumdomains sind davon nicht betroffen.

·         .BLOG: Die Registry nimmt am 25. Juni 2023 (16:00 UTC) einige Änderungen an Premiumdomains vor. Dazu gehören die Freigabe einer Auswahl von Namen zu Standardpreisen, die zuvor zu Premiumpreisen angeboten wurden, sowie Anpassungen zwischen den Preisstufen (Tiers).

Cybersecurity-Webinar am 23. Mai

Unsere Kollegen von nicmanager veranstalten morgen, 23. Mai 2023 (11:00-11:45 MESZ), ein interessantes Webinar zum Thema "NIS2 Directive: Cybersecurity duties".

Eine neue EU-Richtlinie zur Cybersicherheit setzt tausende von Unternehmen und Behörden massiv unter Druck. Neben den bekannten kritischen Infrastrukturen wie Energieversorgung oder Banken werden in Zukunft auch viele andere Branchen und die öffentliche Verwaltung in die Pflicht genommen, die IT-Sicherheit auf ein anspruchsvolles Mindestniveau zu heben. Dabei spielt es fast keine Rolle mehr, wie groß die Institution ist oder ob sie regional, national oder global agiert.

Registrieren Sie sich jetzt und erhalten Sie hilfreiches Bonusmaterial, um die zukünftigen NIS2-Anforderungen umzusetzen und gleichzeitig Ihr Schutzniveau deutlich zu verbessern.

Jetzt kostenlos registrieren

Gastbeitrag von Fach- und Rechtsanwalt Hagen Hild

Gespeicherte Inhalte im Internetarchiv archive.org stellen keine Werbung dar

In einem Rechtsstreit vor dem LG Karlsruhe entschied das Gericht, das durch aufrufbare Inhalte im Internetarchiv (archive.org), die unterlassungsbeschwert sind, keine Verletzung einer Unterlassungsverpflichtung vorliegt und damit auch keine Vertragsstrafe gefordert werden kann. Im Internetarchiv auffindbare Inhalte stellen nämlich keine Werbung dar.

Was ist passiert?
Beide Parteien sind unter anderem im Online-Marketing für Anwaltskanzleien tätig.  Die Klägerin hatte die Beklagte abgemahnt und sie zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert, da sie auf ihrer Webseite mit jahrelanger Markterfahrung warb, obwohl das Unternehmen der Beklagten erst vor kurzem erstmals ins Handelsregister eingetragen wurde.

Die Beklagte gab die Unterlassungserklärung ab und entfernte auch die zu unterlassende Werbung von ihrer Webseite. Jedoch konnte diese weiterhin im Webarchiv der US-amerikanischen Non-Profit-Organization Internet Archive aufgerufen werden. Unter dieser „Wayback Machine“ werden Inhalte aus dem Internet chronologisch gespeichert. Die Klägerin forderte daraufhin von der Beklagten die Zahlung der Vertragsstrafe, weil sie es unterlassen habe, die Werbung aus dem Internetarchiv entfernen zu lassen. Die Beklagte war jedoch der Meinung, dass die aufrufbaren Inhalte im Webarchiv keine Werbung i.S.d. UWG seien.

Entscheidung des LG Karlsruhe
Das LG Karlsruhe stimmte darin der Beklagten zu. Die Unterlassungserklärung beschränkt sich auf geschäftliche Handlungen i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG und daran fehle es hier. Das Unterlassen bei archive.org eine Löschung des rechtswidrigen Inhalts zu erreichen, stelle keine geschäftliche Handlung dar. Es fehle an der Eignung Einfluss auf geschäftliche Entscheidungen von Marktteilnehmern zu nehmen, die den Absatz der Beklagten positiv beeinflussen würden. Das Gericht führte dazu aus, dass es so gut wie ausgeschlossen sei, dass durch das Webarchiv neue Kunden gewonnen werden können.

Zum einen ist das Archiv nicht durchsuchbar. Um diese bestimmte Werbung zu finden, müsste man entweder genau Wissen auf welchem zeitlichen Stand der Internetseite der Beklagten die Werbung noch enthalten war, oder man stößt rein zufällig darauf. Zum anderen, selbst wenn potentielle Kunden, im Internetarchiv auf die unzulässige Werbung stoßen sollten, ist es unzweifelhaft, dass es sich um keine aktuelle Selbstdarstellung des Unternehmens handelt.

Grundsätzlich bestehe in einem solchen Fall für den Unterlassungsschuldner die Pflicht auch bei Dritten eine Löschung der rechtwidrigen Inhalte zu bewirken. Insbesondere müsse man sich an Suchmaschinenbetreiber wenden, da deren Cache häufig noch Beiträge verfügbar hält, die auf der Originalseite bereits gelöscht wurden.  Jedoch habe der Unterlassungsschuldner nicht für das selbstständige Handeln Dritter einzustehen, wenn dieses Handeln ihm nicht wirtschaftlich zugutekommt. So war es auch im Fall zwischen den Online-Marketing Unternehmen. Da die Auffindbarkeit der Werbung im Webarchiv keine geschäftliche Handlung darstellte, musste die Beklagte auch keine Löschung bewirken.

Fazit
Nach den Ausführungen des LG Karlsruhe scheiden Internet-Archive damit als Ort für werbliche Maßnahmen in der Regel aus. Wann eine Ausnahme davon bestehen soll, führte das Gericht allerdings nicht aus.

Anwaltskanzlei Hild & Kollegen | IT.IP.Media.
Rechtsanwalt Hagen Hild
Fachanwalt IT-Recht
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
wwww.kanzlei.biz

Die vollständige Besprechung des Beitrags finden Sie hier.

Bevorstehende Preiserhöhung für .AT Domains

Am 30. Juni 2023, 22:00 UTC (1. Juli 2023, 00:00 MESZ), wird die Registry die Registrierungs- und Verlängerungsgebühren für .AT, .CO.AT und .OR.AT Domainnamen erhöhen.

Sie können die neuen Preise in Ihrem Account am oben genannten Datum einsehen, oder kontaktieren Sie unser Sales-Team für weitere Informationen.

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