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Februar 2023 Hexonet News
Treffen Sie uns auf der Domain pulse

Treffen Sie uns auf der Domain pulse am 6. und 7. Februar 2023. Das Event findet im Kirchgemeindehaus Liebestrasse, 8400 Winterthur in der Schweiz statt. Unser HEXONET Team sowie Kollegen weiterer CentralNic Marken sind vor Ort und freuen sich darauf, Sie dort zu sehen!

Domain pulse ist die größte Domain-Fachkonferenz in der DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz). Das diesjährige Schwerpunktthema lautet: Kritische Infrastruktur Internet: Hoheit wahren und vor Missbrauch schützen.

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Wenn Sie Fragen zu den folgenden Themen haben, wenden Sie sich bitte an unser Support-Team unter:
[email protected].

.GIVING: Die beste Art, zu spenden

Die neue .GIVING TLD steht ab sofort allen wohltätigen Organisationen zur Verfügung - unabhängig von ihrer gemeinnützigen Anerkennung. Sie können Domains nach dem Prinzip "First-come, first-served" registrieren.

Eine .GIVING Domain macht es sowohl für karitative Organisationen als auch für Einzelpersonen einfach, Geld für die Projekte zu sammeln, die ihnen am Herzen liegen. .GIVING eignet sich perfekt für die Unterstützung aller Arten von Wohltätigkeitsprojekten und ist ideal für das Sammeln von Spenden und andere gemeinschaftsfördernde Initiativen.

Rechtliches Update für .GLOBAL TLD

Bitte beachten Sie: Dot Global Domain Registry Limited, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Identity Digital Inc., hat die Registry-Vereinbarung für die TLD .GLOBAL an seine Muttergesellschaft, Identity Digital Limited, gemäß Abschnitt 7.5(f)(iii) der .GLOBAL Registry-Vereinbarung übertragen. Es wurden keine Änderungen am Betrieb oder der Zuständigkeit der TLD vorgenommen, jedoch ist nun Identity Digital Limited verantwortlich für die .GLOBAL Registrierungsdaten.

Wir bitten Sie, Ihre Kunden über diese Änderung zu informieren und ihnen die aktualisierten Privacy Policy zur Verfügung zu stellen.

.CN: Keine Sonderzeichen im Namen der Registranten

Die chinesische Registry CNNIC setzt seit letztem Jahr eine Real-Name Verification (RNV) für .CN, .中国 (.xn--fiqs8s), .公司 (.xn--55qx5d) und 网络 (.xn--io0a7i) Domains durch. Der Prozess erfordert im Inhaberkontakt die Angabe eines echten Namens einer natürlichen Person. Außerdem ist ein Nachweis der Identität (Reisepass, Personalausweis) erforderlich, um eine .CN Domain zu registrieren, zu transferieren bzw. einen Trade durchzuführen.

Es sind nun einige Audits aufgrund von Sonderzeichen im Namen desr Registranten fehlgeschlagen. Nach Rücksprache mit der Registry ergibt sich folgendes Problem:
Handelt es sich beim Registranten um eine ausländische (d.h. keine chinesische) Person und enthält der Name nicht-englische Sonderzeichen, kann CNNIC die Prüfung des Ausweisdokumentes nicht durchführen und die Registrierung / der Transfer / der Trade kann nicht abgeschlossen werden.

Lösung: Die einzige Möglichkeit, dieses Problem zu umgehen, besteht darin, einen Registranten-Namen ohne Sonderzeichen anzugeben. Handelt es sich um ein Unternehmen, kann die Domain auf eine alternative Person im Unternehmen registriert werden, die keine Sonderzeichen im Namen trägt und bereit ist, ein Nachweisdokument bei CNNIC einzureichen.

Wir beziehen uns hier auf den vollständigen Namen, wie er auf dem Nachweisdokument, z.B. Reisepass, erscheint. Beispiele für Sonderzeichen, die zu Problemen führen:

  • Deutsche Umlaute wie ä, ü, ö
  • Spanische / französische Buchstaben mit Akzenten wie é
  • und andere Zeichen, die in der englischen Sprache nicht vorkommen

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Support-Team unter [email protected].

Reduzierung des .GLOBAL Restore-Preises
Die Gebühr für die Wiederherstellung einer .GLOBAL Domain wurde reduziert. Unser neuer Preis seit dem 11. Januar 2023 ist:

.GLOBAL Domain-Restore: 90,00 USD pro Domain (plus Renewal-Gebühr)

Gastbeitrag von Fach- und Rechtsanwalt Hagen Hild

EU-Parlament verabschiedet NIS 2-Richtlinie mit Identifizierungspflicht für Domaininhaber

Bereits 2020 hatte die EU- Kommission bekannt gemacht, dass die bestehende Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS -Richtlinie) durch eine überarbeitete Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit ersetzt werden soll, der NIS 2-Richtlinie. Nun stimmte das EU-Parlament über den Entwurf der Richtlinie ab und verabschiedete diesen mit einer Mehrheit von 577 zu 6 Stimmen bei 31 Enthaltungen.

Neuerungen durch die NIS 2-Richtlinie

Durch die Richtlinie sollen die Vorschriften über die Anforderungen und die Umsetzung der Maßnahmen zur Cybersicherheit in den Mitgliedsstaaten angeglichen werden, sodass eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten möglich ist. Beispielsweise wird der Anwendungsbereich nun EU-weit einheitlich festgelegt, während zuvor die Mitgliedsstaaten diesen selbst bestimmen konnten. Die NIS 2-Richrlinie legt einen Schwellenwert für die Größe von Einrichtungen fest, ab welchem sie als „Betreiber wesentlicher Dienste“ einzuordnen sind und damit in den Anwendungsbereich der Vorschriften fallen. Einrichtungen im Bereich Verteidigung, nationale Sicherheit, öffentliche Sicherheit und Strafverfolgung sind davon jedoch ausgeschlossen, genauso wie die Justiz, Parlamente und Zentralbanken.

Außerdem wird durch die Richtlinie das Europäische Netzwerk der Verbindungsorganisationen für Cyberkrisen (EU-CyCLONe) eingeführt, das die Koordination und Bewältigung von Cybervorfällen unterstützen und den Austausch zwischen Mitgliedsstaaten und EU-Organen sicherstellen soll.

Speichern von Registrierungsdaten


Eine große Änderung kommt durch den Art. 28 der Richtlinie. Dieser regelt die „Datenbank der Domänennamen-Registrierungsdaten“. Die Vorschrift verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten dazu, dass Registries die personenbezogenen Daten, im Rahmen des EU-Datenschutzrechts, sammeln und pflegen, sodass Domain-Inhaber und Domain-Registrare identifiziert werden können. Gespeichert werden sollen die Domain, das Datum der Registrierung, der Name des Domäneninhabers, seine E-Mail-Adresse und Telefonnummer und die Kontakt-E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Anlaufstelle, die den Domänennamen verwaltet. Außerdem sollen die TLD-Namenregister über Überprüfungsverfahren verfügen, um Genauigkeit und Vollständigkeit der Angaben in der Datenbank zu gewährleisten. Daten, die nicht personenbezogen sind, sollen außerdem öffentlich zugänglich sein.

Kritik

Kritik an der Vorschrift kam zum einen von der Piratenpartei. Eine Identifizierungspflicht für Domaininhaber habe nichts mit Cybersicherheit zu tun. Dies habe auch Folgen für Menschenrechts- und Demokratieaktivisten, wenn diese Pflicht auch von anderen Staaten wie dem Iran, Russland oder China übernommen würde. Politische Aktivisten bräuchten die Möglichkeit der Anonymität im Netz

Auch die Denic äußerte sich kritisch. Auch aus ihrer Sicht sei die Identifizierungspflicht nicht erforderlich für die Sicherheit, Stabilität und Resilienz der DNS, da die Identifikation der Person, die die Domain registriert hat, nicht zwangsläufig mit demjenigen übereinstimmt, der tatsächlich die Kontrolle über den Namensraum ausübe.

Die Richtlinie muss nun innerhalb von 21 Monaten nach ihrem Inkrafttreten durch die Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Anwaltskanzlei Hild & Kollegen | IT.IP.Media.
Rechtsanwalt Hagen Hild
Fachanwalt IT-Recht
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
wwww.kanzlei.biz

Die vollständige Besprechung des Beitrags finden Sie hier.

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