Hexonet Logo
October 2021 Hexonet Logo
Zeit für Preisverleihungen!

Herzlichen Glückwunsch an alle Gewinner der diesjährigen .ORG Impact Awards und der .EU Web Awards! Die beiden Preisverleihungen fanden im November statt, bei denen viele herausragende Domains ausgezeichnet wurden.

.ORG Impact Awards 2022

Von insgesamt 947 Einsendungen gewann die Webseite Food Rescue Hero die Auszeichnung “.ORG des Jahres 2022” sowie eine Spende von 35.000 USD für einen gemeinnützigen Zweck nach Wahl. Die weiteren 6 Preisträger erhielten Spenden von 10.000 USD. Alle herausragenden .ORG Preisträger finden Sie hier.

.EU Web Awards 2022

Die sechs Gewinner der diesjährigen .EU Web Awards wurden am 17. November bekannt gegeben. Sie erhielten ein Marketingbudget von bis zu 5.000 €, ein Bildungspaket zur weiteren Optimierung ihrer Websites sowie ein digitales Abzeichen, mit dem sie ihre Leistung der Welt zeigen können. Herzlichen Glückwunsch an die großartigen Gewinner!

Sie können sich die diesjährigen Gewinner des .EU Web Award unter 2022 .eu Web Awards anschauen.

.IO Price Promo
.IO ist eine einzigartige Domainendung, die sowohl die technische Welt (INPUT/OUTPUT) als auch die ccTLD des British Indian Ocean Territory repräsentiert. Startups, Entwickler und Webmaster nutzen .IO zur Markenbildung und Hervorhebung ihres technischen Wissens.

  • Promo beginnt am: 20. November 2022
  • Promo endet am: 16. Januar 2023P
  • Aktionspreis:: $34,51* (Nettopreis 29,00) USD pro Domain und Jahr
  • Das Angebot gilt nur für 1-Jahresregistrierungen von Standarddomains
.CHARITY, .FOUNDATION, .GIVES - Price Promo
Nutzen Sie .CHARITY, .FOUNDATION oder .GIVES Domains für wohltätige Zwecke und registrieren Sie diese jetzt zum reduzierten Preis!

  • Promo beginnt am: 25. November 2022
  • Promo endet am: 28. Februar 2023
  • Aktionspreis: $17,84* (Nettopreis 14,99) USD pro Domain und Jahr
  • Das Angebot gilt nur für 1-Jahresregistrierungen von Standarddomains


If you require support or have questions on any of the following, please contact our Support team at
[email protected].

.KIDS Domains ab 29. November 2022
allgemein verfügbar!

.KIDS Domains werden am 29. November endlich allgemein verfügbar! Registrieren Sie .KIDS Domains für sich und Ihre Kunden. Dieser spezielle und sichere Namensraum ist der perfekte Ort, an dem Kinder lernen und wachsen können. Er ist ideal für Themen rund um Kinder wie z.B.:

  • Bildungswebsites für Kinder aller Altersgruppen
  • Wohlfahrtsverbände und Organisationen, die sich für Kinder einsetzen
  • Elternblogs und Kinderbetreuungseinrichtungen
  • Unternehmen, deren Produkte auf Kinder ausgerichtet sind

.KIDS Domains sind jetzt zur Registrierung verfügbar. Klicken Sie auf den Button und finden Sie Ihre .KIDS Domain.

Wir stellen vor - .INFO

Wir leben heute in einer digitalen Welt voller Informationen, die auf Abruf aus vielen Quellen verfügbar sind. Manchmal kann es schwierig sein, Fakten von der zunehmenden Menge an irreführenden Informationen zu unterscheiden. .INFO Domains machen dies einfacher!

.INFO steht für Information und ist weltweit als vertrauenswürdige und wertvolle Informationsquelle anerkannt. Diese TLD kann genutzt werden, um Informationen über Forschung, Produkte, Dienstleistungen, Veranstaltungen, Wohltätigkeitsorganisationen und vieles mehr zu kommunizieren und Internetnutzer mit den richtigen Informationen aus der richtigen Quelle zu versorgen.

Wir stellen vor - .PRO


Die Registrierung eines .PRO Domainnamens bietet Personen, Unternehmen und Organisationen die Möglichkeit, sich online von der Masse abzuheben und die Einzigartigkeit ihrer Inhalte hervorzuheben. Eine .PRO Domain ermöglicht es Fachleuten, ihre Online-Präsenz zu stärken und ihr Fachwissen zu einem bestimmten Bereich oder Thema mit anderen zu teilen. Erleben Sie die folgenden Vorteile von .PRO:

  • Unternehmen und Einzelpersonen können mit .PRO ihre Qualifikationen als zertifizierte Fachleute darstellen und damit Vertrauen und Glaubwürdigkeit signalisieren
  • Eine .PRO Domain hilft, sich von der Konkurrenz abzuheben
  • Keine Registrierungsbeschränkungen

Gastbeitrag von Fach- und Rechtsanwalt Hagen Hild
Webseitensperrungen bleiben weiterhin „letztes Mittel“

Der BGH sprach sich in seinem Urteil über die von Verlagen geforderte DNS-Sperrung (Domain-Name-System-Sperre) von Webseiten, die wissenschaftliche Artikel und Bücher veröffentlichen, an denen sie keine Nutzungerechte haben, weiterhin für den Grundsatz aus, dass dies das letzte Mittel sei.

Was ist passiert?

Betreiber von weltweit führenden Wissenschaftsverlagen aus Deutschland, USA und Großbritannien klagten gegen die Deutsche Telekom. Dabei verlangten die Klägerinnen von der Telekom die Sperrung der Webseiten „LibGen“ und „Sci-Hub“ (Domain-Name-System-Sperre, kurz DNS-Sperre), da auf diesen wissenschaftliche Artikel und Bücher zugänglich seien sollen, an denen die Klägerinnen jedoch die ausschließlichen Nutzungerecht haben.

In den Vorinstanzen kamen die Gerichte zu verschiedenen Ergebnissen. Während das LG München der Klage stattgab, mit der Begründung, dass bezüglich alternativer Maßnahmen keine zu strengen Voraussetzungen zu stellen seien und eine Gefahr von Sperrungen legaler Inhalte in diesem Fall nicht gegeben sei, entschied das Berufungsgericht, dass die Klägerinnen nicht alle ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft hätten, auf anderem Wege gegen die Rechtsverletzungen vorzugehen. Sie hätten sich an den Host-Provider selbst wenden sollen und bei diesem Auskunft über die Betreiber von „LibGen“ und „Sci-Hub“ verlangen sollen, um dann direkt gegen diese vorzugehen.

Entscheidung des BGH

Der BGH bestätigte im Ergebnis die Beurteilung des OLG München.
Prinzipiell bleibt die DNS-Sperre das letzte Mittel. Keine andere Möglichkeit zur Verfolgung seiner Rechte im Sinne des § 7 Abs. 4 Satz 1 TMG besteht, wenn die zumutbaren Versuche gegen die Rechtsverletzer selbst vorzugehen gescheitert sind oder gar keine Erfolgschancen bestehen. Welche Maßnahmen davor ergriffen werden müssen, ist vom Einzelfall abhängig.

Der BGH kritisierte jedoch, das OLG sei nicht darauf eingegangen, ob für die Verlage in Schweden, wo der Host-Provider ansässig ist, ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz möglich gewesen wäre. Denn ob dies möglich war oder nicht, sei entscheidend, da den Rechteinhabern keine Maßnahmen auferlegt werden dürften, die zu einer unzumutbaren zeitlichen Verzögerung der Anspruchsdurchsetzung führe.

Das Berufungsurteil sei aber dennoch richtig, denn, so der BGH, es wäre den Klägerinnen zumindest in Deutschland im Wege der einstweiligen Verfügung möglich gewesen Auskunftsansprüche gegen den schwedischen Host-Provider durchzusetzen.

Der BGH bleibt dadurch bei seiner bisherigen Rechtsprechung, dass Access-Provider, in diesem Fall die Telekom, nur subsidiär haften. Weiterhin lässt sich erkennen, dass der BGH dem Zeitfaktor große Bedeutung beimisst. Sollte ein Vorgehen im einstweiligen Rechtsschutz gegen den Betreiber der Webseite oder den Host-Provider nicht möglich sein oder misslingen, könnte eine Netzsperre also unter Umständen möglich sein.

Anwaltskanzlei Hild & Kollegen | IT.IP.Media.
Rechtsanwalt Hagen Hild
Fachanwalt IT-Recht
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
wwww.kanzlei.biz

Die vollständige Besprechung des Beitrags finden Sie unter: Webseitensperrungen bleiben weiterhin „letztes Mittel“

Bitte beachten Sie diese Preisänderungen für die folgenden TLDs. Wir empfehlen, Domains noch vor Inkrafttreten der Preiserhöhungen zu registrieren, zu verlängern oder zu transferieren! Loggen Sie sich in Ihren HEXONET Account ein oder kontaktieren Sie unser Sales-Team für weitere Informationen.

  • .RU. COM Preiserhöhung ab dem 1. Januar 2023, 15:00 UTC
  • .HAMBURG Preiserhöhung ab dem 1. Januar 2023, 00:00 UTC
  • .BERLIN Preiserhöhung ab dem 1. Januar 2023, 00:00 UTC
  • .KOELN und .COLOGNE Preiserhöhung ab dem 1. Januar 2023, 00:00 UTC
  • .HAMBURG Preiserhöhung ab dem 1. Januar 2023, 00:00 UTC
  • .BERLIN Preiserhöhung ab dem 1. Januar 2023, 00:00 UTC
  • .INFO Preiserhöhung ab dem 17. Januar 2023, 17:00 UTC
  • .PRO Preiserhöhung ab dem 17. Januar 2023, 17:00 UTC
  • .MOBI Preiserhöhung ab dem 17. Januar 2023,17:00 UTC
  • .ECO Preiserhöhung ab dem 1. Dezember 2023, 00:00 UTC
  • .CRICKET Preiserhöhung ab dem 1. Januar 2023, 00:00 UTC
  • .ACCOUNTANT Preiserhöhung ab dem 1. Januar 2023, 00:00 UTC
  • .WEBCAM Preiserhöhung ab dem 1. Januar 2023, 00:00 UTC
  • .NL Preiserhöhung ab dem 1. Januar 2023, 00:00 UTC
  • .IO Preiserhöhung ab dem 17. Januar 2023, 17:00 UTC

Preisänderung für Restores für verschiedene TLDs von XYZ Registry mit Wirkung zum 12. Januar 2023, 14:00 UTC. Die folgenden TLDs sind betroffen:

.GAME .AUDIO .CHRISTMAS .DIET .FLOWERS .HOSTING .PICS .MOM .LOL .RENT .COLLEGE .BABY .SECURITY .PROTECTION .STORAGE .THEATRE .TICKETS
Hexonet Logo
©2021 All rights reserved.
Facebook
Twitter
Linkedin
Instagram
Powered by CentralNic Group PCL